Sprache sind Wörter, die uns zur Verfügung stehen und die Art und Weise, wie wir diese Wörter zusammenfügen. Unsere Sprache entsteht im Kopf und wird über das Gehör aufgenommen. Wenn diese Fähigkeit gestört ist, ist eine Kommunikation nur noch erschwert möglich oder gar unmöglich.
Dies kann auf Kinder mit einer verzögerten Sprachentwicklung zutreffen, oder auf Menschen die zum Beispiel nach einem Schlaganfall eine Aphasie (= erworbener Sprachverlust) erleiden.
Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung SP1
Störung der auditiven Wahrnehmung SP2
Störungen des Sprechens/der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit SP4
Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung – Aphasien und Dysphasien SP5
Gesunde Kinder erlernen im Alter von 1-6 Jahren die Muttersprache mit einem beachtlichen Tempo und einem hohen Grad an Wortschatz- und Grammatikkenntnissen. Die Hauptsprachentwicklung ist im Alter von 2;6 Jahren abgeschlossen. Die Aussprache ist spätestens bis zum Eintritt ins Schulalter gut verständlich.
Von einer gestörten Sprachentwicklung spricht man, wenn der Erwerb von sprachlichen Äußerungen einerseits zu spät, andererseits aber auch sehr langsam bzw. unvollständig erfolgt, so dass betroffene Kinder deutliche Probleme bei der Verständigung mit ihren Altersgenossen haben. Häufig ist auch die körperliche Entwicklung der Kinder verzögert. Manchmal zeigen sich auch Verhaltensauffälligkeiten.
Störungsbilder
Sprachentwicklungsstörungen/ -verzögerungen
Sprachentwicklungsstörungen bei Hörstörungen
Leitsymptome
weniger Äußerungen im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern
undeutliche bis unverständliche Aussprache / Artikulationsfehler
veränderter Stimmklang
unvollständige, fehlerhafte Sätze
Defizite im Wortschatz
Behandlungsansätze
Wir erstellen zuerst mit Hilfe kindgerechter Test- und Untersuchungsmaterialien, unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung Ihres Kindes, eine logopädische Diagnose. Danach erfolgt eine ausführliche Beratung der Eltern. Unsere Behandlung wird spielerisch durchgeführt und findet in der Regel 1 – 2 mal wöchentlich für 45 Minuten statt. Auf lockere Weise lernt Ihr Kind seinen Alltagswortschatz zu erweitern, gewisse grammatische Grundregeln der Muttersprache zu begreifen und seine Ausdrucksmöglichkeiten zu verbessern. Unsere Hauptziele sind es:
die Sprechfreude des Kindes zu erhalten oder zu wecken
die Eltern einzubeziehen und ihnen Anleitungen zu geben, um spielerisch die Entwicklung des Kindes zu unterstützen
Kostenübernahme
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine phoniatrische oder Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Untersuchung mit anschließender Verordnung (Rezept) durch den behandelnden Arzt.
Sprachstörungen im Erwachsenenalter sind in der Regel zentrale Sprachstörungen (Aphasien).
Diese erstrecken sich auf alle expressiven und rezeptiven Modalitäten, d. h. auf Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Sie treten nach Abschluss des Spracherwerbs auf. Sprachstörungen können auftreten nach: Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Traumata, Hirntumoren, Hirnoperationen, cerebrale entzündliche Prozesse, degenerative Erkrankungen.
Störungsbilder
Zentrale Sprachstörung / Aphasien, Dysphasie
Leitsymptome
Störungen der Lautsprache
Wortfindungsstörung
Sprachverständisstörung
Störung von Satzbau und Grammatik
Störungen der Schriftsprache
Lesen
Schreiben
Neuropsychologische Begleiterscheinungen
Behandlungsansätze
Mit Hilfe eines Testverfahrens wird zunächst das Ausmaß des Sprachverlusts festgestellt und die Aphasie-Form näher bestimmt, um mögliche Behandlungsschwerpunkte festzulegen. Jede Therapie ist individuell und richtet sich nach Art und Schweregrad der vorliegenden Störung, sowie der Persönlichkeit des Patienten. Unsere Hauptziele sind:
die Stimmulierung von Lautäußerungen
die Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten
die Herstellung der Kommunikationsfähigkeit
die Verbesserung des Sprachverständnis
die Hilfsmittelversorgung
Kostenübernahme
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine neurologische, phoniatrische oder Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Untersuchung mit anschließender Verordnung (Rezept) durch den behandelnden Arzt.
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