Eine Schluckstörung wirkt sich negativ auf die Nahrungsaufnahme aus und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität dar. Sich zu verschlucken kann sogar lebensbedrohlich sein. Schluckstörungen treten bei Kindern häufig in Folge einer myofunktionellen Störung auf, die meist mit Zahn- und Kieferfehlstellungen verbunden ist.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
Stimmstörungen können organisch oder funktionell bedingt sein. Sie stehen immer in engem Zusammenhang mit Faktoren der Persönlichkeit und des Umfeldes des Patienten. Organisch bedingte Stimmstörungen können, zum Beispiel bei Kindern, mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten auftreten.
Bei einer Sprechstörung handelt es sich um eine zentral oder peripher bedingte motorische Störung der ausführenden Sprechorgane. Die Aussprache ist gekennzeichnet durch falsch gebildete Laute und Lautersetzungen und/oder mangelnder Artikulationsgenauigkeit und -geschwindigkeit und/oder durch Störungen im Sprechablauf.
Von einer gestörten Sprachentwicklung spricht man, wenn der Erwerb von sprachlichen Äußerungen einerseits zu spät, andererseits aber auch sehr langsam bzw. unvollständig erfolgt, so dass betroffene Kinder deutliche Probleme bei der Verständigung mit ihren Altersgenossen haben. Häufig ist auch die körperliche Entwicklung der Kinder verzögert. Manchmal zeigen sich auch Verhaltensauffälligkeiten.
ERSTE SCHRITTE
Anleitung für gesetzlich versicherte Patienten
- Anmelden: Melden Sie sich über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder telefonisch bei uns an.
- Termin beim Arzt vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin beim Kinderarzt, um abzuklären, ob dieser Ihnen eine Verordnung (Rezept) ausstellt. Wichtig: Das Rezept sollte noch nicht sofort ausgestellt werden, da es eine kurze Gültigkeit hat (28 Tage).
- Hörtest klären: Für das erste Rezept wird in der Regel ein Hörtest benötigt. Dies kann entweder beim Kinderarzt, HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker erfolgen. Besprechen Sie dies mit dem Kinderarzt.
- Warten auf den Termin: Sobald ein Termin verfügbar ist, melden wir uns telefonisch mit einem Terminangebot bei Ihnen. In der Regel handelt es sich dabei um einen festen wöchentlichen Termin. Dann senden wir Ihnen die Anmeldeformulare/-informationen per E-Mail zu. Diese müssen ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden.
- Rezept besorgen: Holen Sie das Rezept beim Kinderarzt ab, sobald der Termin feststeht, und bringen Sie dieses zur ersten Therapie mit. Ohne gültiges Rezept können wir Sie nicht behandeln.
Anleitung für Privatpatienten
- Anmelden: Melden Sie sich über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder telefonisch bei uns an.
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Termin beim Arzt vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin beim Kinderarzt, um abzuklären, ob dieser Ihnen ein Privatrezept ausstellt. Dieses benötigen Sie für die Abrechnung unserer Leistungen mit Ihrer PKV.
- Kostenvoranschlag: Da wir keinen Einfluss auf die jeweilige Kostenübernahme Ihrer PKV haben, erstellen wir Ihnen gerne vorab einen Kostenvoranschlag
- Warten auf den Termin: Sobald ein Termin verfügbar ist, melden wir uns telefonisch mit einem Terminangebot bei Ihnen. In der Regel handelt es sich dabei um einen festen wöchentlichen Termin. Dann senden wir Ihnen die Anmeldeformulare/-informationen, sowie einen privaten Behandlungsvertrag per E-Mail zu. Diese müssen ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden.
Häufig gestellte Fragen
Sie können ganz einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der Webseite auf die Warteliste setzen lassen. Wir melden uns, sobald ein passender Termin für Sie frei ist. In akuten Fällen besteht die Möglichkeit über kurzfristig frei werdende Termine sofort mit der Behandlung zu starten.
Ja, für gesetzlich versicherte Patienten ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) vom Hausarzt, Kinderarzt oder HNO-Arzt erforderlich. Diese muss vor dem ersten Termin vorliegen und darf nicht älter als 28 Tage sein. Privatpatienten benötigen ein Rezept für ihre Abrechnung mit der Privatkrankenversicherung.
Die Dauer der Behandlung hängt von der Art der Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung ab. Wie lange die gesamte Therapie dauert, richtet sich nach den individuellen Fortschritten des Patienten. Ihr Therapeut wird mit Ihnen die Dauer und den voraussichtlichen Verlauf der Behandlung besprechen.
Wenn Sie einen Termin absagen müssen, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Dies hilft uns, den Termin an andere Patienten zu vergeben. Bei kurzfristigen Absagen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr zu erheben.
Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten der logopädischen Behandlung in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt. Volljährige Patienten unterliegen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht, die am Ende jeder Verordnung fällig wird.
Kontaktiere uns für einen Termin:
Weißenthurm
Rosenstraße 17c,
56575 Weißenthurm
02637 943007